Schulinfo
Höhere Technische Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt
Reichsstraße 4
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Seit Beginn unserer Web-Präsenz wurden die Aktivitäten der folgenden Schuljahre erfasst:

2011 / 2012

2010 / 2011

2009 / 2010

2008 / 2009

2007 / 2008

2006 / 2007

2005 / 2006

2004 / 2005

2003 / 2004

2002 / 2003

2001 / 2002

2000 / 2001

1999 / 2000

1998 / 1999

1997 / 1998

Informationsveranstaltung
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Südtirol

 

Über den Zaun geschaut!









Die Steuergruppe der HTL-Bregenz informierte sich in Bozen über die Südtiroler Schulautonomie!

Nach einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema "soziales Lernen an der BULME Graz" im Rahmen einer pädagogischen Klausur im Februar 2002 stand diesen September die Südtiroler Schulautonomie im Mittelpunkt einer Exkursion der Steuergruppe "HTL Bregenz - [Y]OUR Future". Neben der Besichtigung der Oberschule für Landwirtschaft in Auer (30 km südlich von Bozen) und einem regen Austausch mit deren Direktor, Dr. Franz Tutzer, informierte Frau Mag. Martha Ellecosta-Auer vom Pädagogischen Institut Südtirol darüber, welche Erfahrungen seit Inkrafttreten der Schulreform im Jahr 2000 gemacht worden sind.
Oberstes Ziel der Schulautonomie ist es, "den Bildungserfolg [zu] garantieren" und "die Wirksamkeit des Lehrens und Lernens zu erhöhen" (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 2, Absatz 3). Schulautonomie soll also nicht Selbstzweck sein, sondern muss sich auf die Lernenden und ihren Lernerfolg auswirken. Dafür werden vom Land Südtirol nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Im Zentrum der Autonomie der Schulen steht, dass die Schulen Verantwortung über die Ausgestaltung und Verwirklichung des Bildungsangebotes übernehmen. Das zentrale Element dieser Autonomie ist die Erstellung eines Schulprogramms. In ihm werden die Regelungen zusammengefasst, welche die Schule trifft, um die Autonomie der Schule, vor allem die didaktische und organisatorische Autonomie, umzusetzen. Es enthält in erster Linie das Bildungsangebot, das die Schule ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellt.

Mit dem Begriff "Schulprogramm" soll deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Autonomie der Schule nicht eine punktuelle Entscheidung über das Bildungsangebot ist, sondern dass es ein dauernder Prozess ist, in dem die Schule immer wieder nach Auftrag und Ausgangslage fragt, Maßnahmen zur Entwicklung setzt und diese Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft und eventuell ergänzt oder abändert. Das Schulprogramm ist "Ausdruck des Willens der gesamten Schulgemeinschaft" (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 4). Deshalb ist genau festgelegt, wie es entstehen muss und wer an ihm mitwirkt. Der Schulrat, welcher in etwa unserem SGA entspricht, gibt Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms vor. Das Lehrerkollegium hat dann die Aufgabe, das Programm auszuarbeiten. Danach genehmigt der Schulrat das Schulprogramm. Wie weit die Autonomie geht, sieht man daran, dass das Programm von KEINER übergeordneten Stelle genehmigt werden muss. Eine Veröffentlichung in geeigneter Weise ist jedoch vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Instrument der Autonomie ist die Evaluation. Jede Schule ist zu einer Selbstevaluation verpflichtet, die Art und Weise steht ihr jedoch völlig frei. Wichtig ist nur der Vergleich zwischen den festgestellten Ergebnissen und den im Schulprogramm festgelegten Zielen sowie den landesweit festgelegten Leistungs- und Qualitätsstandards. Darüber hinaus ist eine externe Evaluation vorgesehen, die insbesondere die Wirksamkeit von schulpolitischen Entscheidungen und Schulgesetzen, von Lehrplänen, Schulversuchen und anderen Vorhaben überprüft. Dafür wird eigens ein Landesbeirat für Evaluation eingesetzt werden, der aus bis zu neun Fachleuten mit Erfahrungen aus dem Bereich Bildung und Evaluation bestehen soll.









Die zentrale Schulverwaltung Südtirols hat sich zum Ziel gesetzt, ein landesweites Unterstützungs- und Beratungssystem für autonome Schulen aufzubauen, um Schulen in der Gestaltung erweiteter Handlungsspielräume zu unterstützen. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  • Begleitung und Beratung der Schulen in didaktischen und organisatorischen sowie in juridischen, finanztechnischen, verwaltungsmäßigen Fragen;
  • Professionalisierung der Lehrpersonen, der Schulleitung und des Verwaltungspersonals;
  • Anregung und Begleitung von Innovationen;
  • Ausbau der Kommunikation der Schulen untereinander und der Schulen mit der zentralen Verwaltung.
Diashow Diaschau

 

Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden die entsprechenden juridischen Rahmenbedingungen und neue Rollen geschaffen. Schulentwicklungsberater, Projektbegleiter und Koordinatoren werden GEGEN BEZAHLUNG als externe oder interne Berater und Beraterinnen von innerschulischen Entwicklungsprozessen eingesetzt.

Koordinatoren, zum Beispiel, sind von Schulen selbst beauftragte Lehrpersonen, die ausschließlich an der eigenen Schule arbeiten. Koordinatoren übernehmen weit über ihr traditionelles Berufsbild hinausweisende Aufgaben, für die sie ihm Rahmen der schulinternen Ressourcen Teilfreistellungen vom Unterricht oder eine besondere Vergütung erhalten.
Wesentliche Aufgaben der Koordinatorinnen und Koordinatoren sind die Koordinierung der Tätigkeiten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und deren Umsetzung. Der Landeskollektivvertrag sieht vier Bereiche vor

A - Umsetzung des Schulprogramms
B - Unterstützung der Arbeit der Lehrpersonen
C - Beistand und Dienstleistungen für Schülerinnen und Schüler
D - Verwirklichung von Projekten im Einvernehmen mit den Körperschaften und
     Institutionen außerhalb der Schule

Jedem der vier Bereiche stehen pro Schuljahr bis zu 3.000 Euro zur Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Damit kann die Schule sowohl den Aufwand der eigenen Lehrpersonen als auch Honorare von externen Beratern abgelten. Auf Wunsch wird die Schule vom Pädagogischen Institut personell unterstützt - ohne zusätzliche Kosten für die Schule.
Beachtliche Freiheit haben die Südtiroler auch im Bereich der Stundentafel. 15 Prozent der Unterrichtsstunden können völlig autonom festgelegt werden.
Natürlich klappt auch in Südtirol nicht alles reibungslos und wir haben mit der Oberschule in Auer wohl eines der gut funktionierenden Beispiele gesehen. Eine maximale Schülerzahl von 25 pro Klasse und eine relativ geringe Ausfallsquote lassen aber vermuten, dass dort die Rahmenbedingungen besser sind als bei uns.
AG-(Y)OUR FUTURE
 

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