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| Schulinfo |
Höhere Technische Bundes- Lehr-
und Versuchsanstalt
Reichsstraße 4
6900 Bregenz
Tel. 05574/42125
Fax 05574/42125-10
Email: htl.bregenz@cnv.at |
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| Informationsveranstaltung
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Südtirol |
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Über den Zaun geschaut! |
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Die Steuergruppe
der HTL-Bregenz informierte sich in Bozen über die Südtiroler
Schulautonomie!
Nach einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema "soziales
Lernen an der BULME Graz" im Rahmen einer pädagogischen
Klausur im Februar 2002 stand diesen September die Südtiroler
Schulautonomie im Mittelpunkt einer Exkursion der Steuergruppe
"HTL Bregenz - [Y]OUR Future". Neben der Besichtigung der
Oberschule für Landwirtschaft in Auer (30 km südlich von
Bozen) und einem regen Austausch mit deren Direktor, Dr.
Franz Tutzer, informierte Frau Mag. Martha Ellecosta-Auer
vom Pädagogischen Institut Südtirol darüber, welche Erfahrungen
seit Inkrafttreten der Schulreform im Jahr 2000 gemacht
worden sind.
Oberstes Ziel der Schulautonomie ist es, "den Bildungserfolg [zu] garantieren" und "die Wirksamkeit des Lehrens und Lernens zu erhöhen" (Landesgesetz Nr. 12/2000, Art. 2, Absatz 3). Schulautonomie soll also nicht Selbstzweck sein, sondern muss sich auf die Lernenden und ihren Lernerfolg auswirken. Dafür werden vom Land Südtirol nicht unbeträchtliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
Im Zentrum der Autonomie der Schulen steht, dass die Schulen Verantwortung über die Ausgestaltung und Verwirklichung des Bildungsangebotes übernehmen. Das zentrale Element dieser Autonomie ist die Erstellung eines Schulprogramms. In ihm werden die Regelungen zusammengefasst, welche die Schule trifft, um die Autonomie der Schule, vor allem die didaktische und organisatorische Autonomie, umzusetzen. Es enthält in erster Linie das Bildungsangebot, das die Schule ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellt.
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Mit dem Begriff "Schulprogramm" soll deutlich zum Ausdruck
kommen, dass die Autonomie der Schule nicht eine punktuelle
Entscheidung über das Bildungsangebot ist, sondern dass
es ein dauernder Prozess ist, in dem die Schule immer wieder
nach Auftrag und Ausgangslage fragt, Maßnahmen zur Entwicklung
setzt und diese Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft
und eventuell ergänzt oder abändert. Das Schulprogramm ist
"Ausdruck des Willens der gesamten Schulgemeinschaft" (Landesgesetz
Nr. 12/2000, Art. 4). Deshalb ist genau festgelegt, wie
es entstehen muss und wer an ihm mitwirkt. Der Schulrat,
welcher in etwa unserem SGA entspricht, gibt Richtlinien
für die Erstellung des Schulprogramms vor. Das Lehrerkollegium
hat dann die Aufgabe, das Programm auszuarbeiten. Danach
genehmigt der Schulrat das Schulprogramm. Wie weit die Autonomie
geht, sieht man daran, dass das Programm von KEINER übergeordneten
Stelle genehmigt werden muss. Eine Veröffentlichung in geeigneter
Weise ist jedoch vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Instrument
der Autonomie ist die Evaluation. Jede Schule ist zu einer
Selbstevaluation verpflichtet, die Art und Weise steht ihr
jedoch völlig frei. Wichtig ist nur der Vergleich zwischen
den festgestellten Ergebnissen und den im Schulprogramm
festgelegten Zielen sowie den landesweit festgelegten Leistungs-
und Qualitätsstandards. Darüber hinaus ist eine externe
Evaluation vorgesehen, die insbesondere die Wirksamkeit
von schulpolitischen Entscheidungen und Schulgesetzen, von
Lehrplänen, Schulversuchen und anderen Vorhaben überprüft.
Dafür wird eigens ein Landesbeirat für Evaluation eingesetzt
werden, der aus bis zu neun Fachleuten mit Erfahrungen aus
dem Bereich Bildung und Evaluation bestehen soll.
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Die zentrale Schulverwaltung Südtirols hat sich zum Ziel gesetzt,
ein landesweites Unterstützungs- und Beratungssystem für autonome
Schulen aufzubauen, um Schulen in der Gestaltung erweiteter
Handlungsspielräume zu unterstützen. Daraus ergeben sich folgende
Aufgaben:
- Begleitung
und Beratung der Schulen in didaktischen und organisatorischen
sowie in juridischen, finanztechnischen, verwaltungsmäßigen
Fragen;
- Professionalisierung
der Lehrpersonen, der Schulleitung und des Verwaltungspersonals;
- Anregung und
Begleitung von Innovationen;
- Ausbau der
Kommunikation der Schulen untereinander und der Schulen
mit der zentralen Verwaltung.
Diaschau
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Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden die entsprechenden juridischen
Rahmenbedingungen und neue Rollen geschaffen. Schulentwicklungsberater,
Projektbegleiter und Koordinatoren werden GEGEN BEZAHLUNG
als externe oder interne Berater und Beraterinnen von innerschulischen
Entwicklungsprozessen eingesetzt.
Koordinatoren, zum Beispiel,
sind von Schulen selbst beauftragte Lehrpersonen, die ausschließlich
an der eigenen Schule arbeiten. Koordinatoren übernehmen weit
über ihr traditionelles Berufsbild hinausweisende Aufgaben,
für die sie ihm Rahmen der schulinternen Ressourcen Teilfreistellungen
vom Unterricht oder eine besondere Vergütung erhalten.
Wesentliche
Aufgaben der Koordinatorinnen und Koordinatoren sind die Koordinierung
der Tätigkeiten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und deren
Umsetzung. Der Landeskollektivvertrag sieht vier Bereiche
vor
A - Umsetzung des Schulprogramms
B - Unterstützung der Arbeit der Lehrpersonen
C - Beistand und Dienstleistungen für Schülerinnen und Schüler
D - Verwirklichung von Projekten
im Einvernehmen mit den Körperschaften und
  Institutionen außerhalb
der Schule
Jedem der vier Bereiche stehen pro Schuljahr bis
zu 3.000 Euro zur Umsetzung von Projekten zur Verfügung. Damit
kann die Schule sowohl den Aufwand der eigenen Lehrpersonen
als auch Honorare von externen Beratern abgelten. Auf Wunsch
wird die Schule vom Pädagogischen Institut personell unterstützt
- ohne zusätzliche Kosten für die Schule. Beachtliche Freiheit
haben die Südtiroler auch im Bereich der Stundentafel. 15
Prozent der Unterrichtsstunden können völlig autonom festgelegt
werden. Natürlich klappt auch in Südtirol nicht alles reibungslos
und wir haben mit der Oberschule in Auer wohl eines der gut
funktionierenden Beispiele gesehen. Eine maximale Schülerzahl
von 25 pro Klasse und eine relativ geringe Ausfallsquote lassen
aber vermuten, dass dort die Rahmenbedingungen besser sind
als bei uns.
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